Rezensionen

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"recht erzählen"

Regionale Studien 1650-1850
(Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Bd. 41)
2021
Rezensent(in): Vorderstemann Jürgen

Erscheinungsjahr: 2021
Autor(en): Stolleis Michael
Erscheinungsort: Frankfurt am Main

Nach Abgabe des Manuskripts dieses Buches ist der Frankfurter Rechtshistoriker Michael Stolleis am 18. März 2021 verstorben, doch waren alle Einzelheiten des Drucks schon mit ihm abgestimmt, so dass es posthum erscheinen konnte. Es enthält nach einer Einleitung acht Aufsätze, von denen zwei, „Maulbeerbäume in der Kurpfalz“ und „Pfälzische Hochzeiten“ schon in der „Pfälzer Heimat“ veröffentlicht worden sind (Jg. 68, 2017 und 71, 2020). Auf sie wird deshalb nicht näher eingegangen. Auch die übrigen Texte sind Zweitveröffentlichungen. Sie alle beziehen sich auf den pfälzischen Raum der alten Kurpfalz bis nach Frankfurt, der ihm besonders am Herzen lag, denn er lief „mit dem Etikett ‚Pfälzer‘ durchs Leben“ (S. 9).

Nach der teils historischen, teils methodischen Einleitung (S. 1-16), in der er die Notwendigkeit der „Funktionsweise von Recht am konkreten Fall“ in der „Betrachtung von Einzelfällen“ begründet, in denen sich „teils wandelbare, teils konstante menschliche Elemente zeigen, […] auch Elemente des Rechts“ (S.6) sucht er „den Ton der Vergangenheit hörbar“ (S. 7) und für uns Heutige verständlich zu machen.

Der umfangreichste Aufsatz ist dem Frankfurter Juristen Johann Theodor Sprenger (1630-1681) gewidmet (S. 43-127), „dessen Oeuvre auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts durch die Reichspublizistik des 18. Jahrhunderts verdrängt und nach dem Ende des Reichs 1806 vollends überholt“ war (S. 43). Nichtsdestoweniger ist er interessant als Kompilator des vorhandenen Wissens und als Netzwerker im Reich. Als Jurist war er „auf der praxisbezogenen, dienenden Seite“ und orientierte sich „am Glauben und der politischen Ethik“. Dabei wechselte er je nach (angestrebtem) Dienstherrn die Konfession. In Butzbach geboren, wuchs er in Frankfurt auf und trat schon 1649 als Autor zum neuen Reichsrecht hervor. Bis 1672 erschienen zahlreiche andere Werke, die Stolleis in einzelnen Abschnitten behandelt. An der Heidelberger Universität des calvinistischen Karl Ludwig, wo er verblich auf eine Professur gehofft hat, hielt er fünf Vorlesungen, deren zweite De Capillorum Dignitate (Über die sittliche Bedeutung langer Haare) „wohl auch für die Zeitgenossen eher erstaunlich“ (S. 69) war. Er wurde dann Hessischer und Magdeburgischer Staatsrat und unternahm 1660 eine Studienreise nach Rom. Über die Umstände solcher Reisen berichtet auch Wilhelm Kühlmann: „Abenteuerliche Studien“ (vgl. die Besprechung in diesem Heft). 1662 wurde er Geschäftsträger von Pfalz-Zweibrücken am Immerwährenden Reichstag in Regensburg. Um an den Wiener Hof zu gelangen, konvertierte er zum Katholizismus, wurde dann aber nur Salzburgisch-Erzbischöflicher Hofkanzler. In dieser Funktion war er, im Zentrum der Gegenreformation, in die Verfolgung von „Hexen“ und „Zauberern“, von Jugendlichen, Vaganten und Bettlern und deren Hinrichtung eingebunden, auch in die Protestantenverfolgungen. Wie weit er als „Schreibtischtäter“ hinter diesen Maßnahmen stand, lässt sich nicht ermitteln. „Es ist freilich nichts Neues, dass sich Juristen dem biographischen Zugriff gern entziehen. Sie wollen als normgerecht Handelnde wahrgenommen, nicht aber ihr Inneres durchleuchtet sehen“ (S. 117).

Der Aufsatz „Migrationen: Wallonen und Pfälzer nach Magdeburg“ (S. 127-141) befasst sich mit der Ansiedlung der aus dem 1641 zerstörten Mannheim und aus Frankenthal ins brandenburgische Magdeburg eingewanderten reformierten Pfälzer, wo es Religionsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und andere Freiheiten gab. Magdeburg benötigte seinerseits neue Einwohner, um die Kriegslücken in der Stadt zu schließen. Deshalb gewährte der brandenburgische Kurfürst im Gröninger Privileg von 1689 eine Vielzahl von Privilegien, Benefizien und Immunitäten. Zwar versuchte der kurpfälzische Kurfürst Johann Wilhelm I. 1698, die Pfälzer wieder zurück zu locken, doch da er katholisch war, verfing dies nicht. Sie hatten sich inzwischen wirtschaftlich etabliert. Der Staat hatte die Konfessionskonflike zurück gedrängt, und es herrschte der Satz. „Wo Freiheit herrscht, gibt es Volk, und wo es Volk gibt, folgt Reichtum“ (S. 140). „Lottergesindel“ allerdings wurde „ausgeschafft“, und es entstanden Grenzen und Fremdenfeindlichkeit mit der Unterscheidung von „Wir“ und „Andere“, wie wir sie in den aktuellen Migrationszügen wieder erleben müssen.

Das „Lottergesindel“ ist dann Thema von „Bettler, Vaganten und Gaukler“ (S. 145-160). „Kaum irgendwo anders hat religiöse Intoleranz, verbunden mit massiver Repression, solche Blüten getrieben wie in der Kurpfalz um 1700“ (S. 145). Das hängt zusammen mit dem sozialen Klima und der religiösen Intoleranz, in dem der Druck von unten und der des Staates von oben stieg. Der setzte sein Gewaltmonopol durch mit Gebot und Verbot, das sich hauptsächlich gegen Minderheiten und Randgruppen, auch die Zigeuner und Juden, richtete. Verdächtige Elemente wurden „gebrandmakt“ und ausgewiesen, Zucht- und Arbeitshäuser wurden errichtet, Straftäter in Zwangsarbeit eingesetzt. Mildernde Tendenzen der Aufklärung setzen sich in der Kurpfalz nur sehr zögerlich durch. Da aer auf dem Gebiet der Kurpfalz 44 Herrren zu gebieten hatten, blieb die Durchsetzung der Strenge oft Theorie und konnte sich an der Basis nie recht durchsetzen (S. 159). Als Grundmotiv findet sich in der Kurpfalz, wie anderswo auch, „die Angst vor dem Fremden, die Abgrenzung im elementaren Sinn“ als „Konstituens des modernen Staates“, und damit sind wir wieder bei unseren heutigen Problemen.

In „Das aufgeregte Jahr 1832“ (S. 181- 194) steht der Heidelberger Jurist und Professor Heinrich Zoepfl (1807-1877) in Mittelpunkt, der sich von anfänglich liberaler Einstellung zum Konservativen wandelte. In dem Prozess gegen den Heidelberger Studenten Heinrich Kaehler, Teilnehmer am Hambacher Fest und Mitarbeiter der verbotenen Zeitung „Wächter am Rhein“, in dem ein ihm zugeschriebener inkriminierter Artikel erschienen war, der mit einer Verurteilung zu u. a. 2 Jahren Zuchthaus und Ausweisung endete. Dagegen appellierte Zoepfl, damals noch Privatdozent, mit dem Hinweis, dass der Vorwurf des Hochverrats gegen Kaehler nicht zutreffe. Er erreichte damit eine Milderung des Urteils auf 1 Jahr Zuchthaus, die Kaehler aber nicht absaß. Es gelang ihm Ende 1832, aus dem Bruchsaler Gefängnis auszubrechen und ins Elsass zu gelangen, wo sich seine Spur verliert.

„Der Zug nach Steinfeld, oder: Bayern und Pfalz“ (S. 197-211) geht es wiederum um aufsässige Pfälzer. Es geht um eine Gruppe von 42 Männern aus Bergzabern und Neustadt, die 1851 ins regierungstreue Steinfeld bei Bergzabern gezogen waren, um dortige junge Männer in die Revolutionsarmee zu zwingen. Im „Desaster des pfälzischen Aufstands“ war dies zwar nur „eine Nebenhandlung“(S. 202), doch der Prozess vor einem “außerordentlichen Spezialgericht“ führte zu 2 Todesurteilen (nicht realisiert) und Verurteilungen zu Zwangsarbeit sowie 12 Freisprüchen., doch schon zur Jahreswende 1852/53 wurde die Begnadigung verkündet. Nachdem mit der Pfalzreise des Königs Maximilian II. ein Versöhnungsakt vorausgegangen war, auch wenn Reserven gegen „München“ noch lange bestehen blieben.

„Mesalliance“ is das Thema des letzten Aufsatzes „Magdalena Nold als Gräfin von Leiningen-Neudenau“ (S.215220). Es geht um den Hausvertrag des Hauses Leiningen. Karl Theodore von Leiningen-Neudenau hatte 1869 die Tochter eines Mannheimer Eisenbahnschaffners in London geheiratet, um der Familie zu entgegen und „um die für den Ehemann wichtigen badischen Privilegien für Standesherren zu behalten“ (S. 216), Gegen die Gültigkeit dieser Heirat klagte seine Mutter, vertreten durch Heinrich Zoepfl (s. o..). Schon vor der Verhandlung aber hatte man sich schon geeinigt: Karl Theodor hatte die Standesherrschaft an seinen jüngeren Bruder übergeben, aber nicht seine ererbte Mitgliedschaft in der badischen Kammer. 1897 wurde das Hausgesetz neu gefasst, das regelte, dass eine nicht ebenbürtige Heirat den Verlust aller Rechte nach sich ziehe. Dem folgte im 20. Jahrhundert noch das „Satyrspiel“ eines „Bruderzwists im Hause Leiningen“, in dem es um Vermögen, die Rangfolge in der britischen Thronfolge und den Fürstentitel ging, als Fürst Karl Emich 1952 in 2. Ehe eine bürgerliche Katholikin heiratete.

Das Buch sollte zu Stolleis‘ 80. Geburtstag erscheinen, den er nicht mehr erlebte. Es war ihm, obgleich in Frankfurt lebte und lehrte, daran gelegen, diese regional bezogenen Studien zusammen zu fassen, da er schließlich „mit dem Etikett ‚Pfälzer‘“ durchs Leben gegangen ist (S. 9). Und es gilt: Für die meisten dieser wieder abgedruckten Aufsätze gilt: „Die Lektüre der Quellen […] ist von bestürzender Aktualität“.

Jürgen Vorderstemann, Rez. von Michael Stolleis, »recht erzählen«. Regionale Studien 1650-1850 (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Bd. 41), Frankfurt am Main 2021, URL: https://www.hist-verein-pfalz.de/de/rezensionen/7/wid,818/rezensionen.html.
Zuerst erschienen in: Pfälzer Heimat 73,1 (2022).

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